Eine Schülerin oder ein Schüler des RBZ Technik, die oder der den Unterricht versäumt, muss eine Entschuldigung beibringen. Ein entschuldbares Fehlen im Unterricht kann nur aus Krankheitsgründen oder anderen, nicht vorhersehbaren Gründen erfolgen.
In dem Sekretariat des RBZ Technik muss die Abwesenheit am ersten Tag vor dem Unterrichtsbeginn telefonisch angezeigt werden. Bei Fehlzeiten von mehr als drei Tagen muss eine ärztl. Schulunfähigkeitsbescheinigung spätestens am dritten Fehltag im Schulsekretariat vorliegen. Bei Fehlzeiten von weniger als drei Tagen muss der Klassenlehrkraft am Tag der Rückkehr eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt werden.
Schülerinnen und Schüler, die häufiger unentschuldigt fehlen, kann die Auflage gemacht werden, dass zukünftige krankheitsbedingte Fehlzeiten nur noch durch Vorlage einer ärztlichen Schulunfähigkeitsbescheinigung entschuldigt werden können (Attestpflicht). Bei Nichtvorlegung oder bei nicht fristgerechter Vorlegung der ärztlichen Schulunfähigkeitsbescheinigung oder Entschuldigung besteht kein Anspruch auf Entschuldigung der Fehlzeit. Wer laut schulärztlicher Bescheinigung schulunfähig ist, kann keine Arbeit oder Klausur mitschreiben.
Wenn eine Schülerin oder ein Schüler 20 Unterrichtsstunden innerhalb von 30 aufeinanderfolgenden Kalendertagen unentschuldigt fehlt, kann das Schulverhältnis beendet werden (Entlassung nach § 19 Abs. 4 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetz).
Wenn an einem Abwesenheitstag ein angekündigter Leistungsnachweis geschrieben wird, muss der Schule unverzüglich eine ärztliche Schulunfähigkeitsbescheinigung (Attest) vorgelegt werden. Wenn diese nicht vorliegt, wird die Leistung mit der Note ungenügend bewertet.
Beurlaubungen von Vollzeitschülerinnen und -schülern werden für die Dauer von bis zu 6 Tagen im Monat von der Klassenleitung entschieden. Längere Zeiträume und Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien können nur durch die Schulleitung genehmigt werden.
Die Schülerinnen und Schüler haben sämtliche Entschuldigungen, Beurlaubungen und ärztliche Schulunfähigkeitsbescheinigungen bei der Klassenlehrkraft abzugeben, die diese in einem vom Klassenbuch getrennten Ordner sammelt und aufbewahrt.
Für Krankheits- und Beurlaubungsfällen laden Sie sich bitte das Entschuldigungsformular im Online-Sekretariat herunter.
©2025 - rbz-technik.de - Impressum, Cookies, Datenschutzerklärung, Kontaktformular, Barrierefreiheit